SCHABUS Abluftschalter mit DIBt-Zulassung
Sicherheitseinrichtungen unterliegen der Bauordnung und sind nur zulässig, wenn sie das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) tragen!
Achten Sie beim Kauf auf die DIBt-Zulassung! Ihre Abluftsteuerung (Fensterkontaktschalter) sollte unbedingt mit einer DIBt-Zulassung versehen sein, damit Sie sicher gehen können, die größtmögliche Sicherheit zu erhalten. Auch wird Ihr Schornsteinfeger auf diese Prüfung achten, wenn er ein solches System empfiehlt.
Auszug aus der Feuerungsverordnung (§4 Abs. 2 FeuVO)
§ 4 Aufstellung von Feuerstätten (2)
Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen in Räumen, Wohnungen oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe, aus denen Luft mit Hilfe von Ventilatoren, wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrockner abgesaugt wird, nur aufgestellt werden, wenn
1. ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätten und der luftabsaugenden Anlagen durch Sicherheitseinrichtungen verhindert wird, oder
2. die Abgasführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird, oder
3. die Abgase der Feuerstätten über die luftabsaugenden Anlagen abgeführt werden oder
4. durch die Bauart oder die Bemessung der luftabsaugenden Anlagen sichergestellt ist, dass kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann.
5. Bauherren bzw. Eigentümer der Feuerungsanlage sind grundsätzlich verpflichtet, die Vorschriften der Feuerungsverordnung einzuhalten.
Quelle: Zitat Ministerialrat van Hazebrouck, Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 04.06.2009
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